TOP 6. Haus für Kinder - Kindergarten; Gewährung eines kommunalen Elternbeitragszuschusses
Die Bayerische Staatsregierung stellt die Förderung der Kindergärten um. Statt wie bisher die Gebühren um 100€ zu senken, geht die Förderung ab 01.01.2027 direkt an die Träger der Einrichtungen. Für das "Haus für Kinder" ist das die Gemeinde Röttenbach.
Der Beschlussvorschlag sah vor, einen kommunalen Elternbeitragszuschuss in Höhe von monatlich 50€ an alle Eltern von Kindergartenkindern auszuzahlen.
Der Beschlussvorschlag wurde mit einer Stimme Mehrheit abgelehnt. Es gibt kein Förderprogramm für alle Eltern von Kindergartenkindern.
Ab 01.01.2027 werden die Gebühren im Haus für Kinder weiterhin nach der Gebührenordnung abgerechnet. Wird die Gebührenordnung nicht geändert, steigen die monatlichen Beiträge um 100€.
Ich habe gegen den kommunalen Elternbeitragszuschuss gestimmt. Die Förderung der Bayerischen Staatsregierung muss meiner Meinung nach mit 100€ je Kind und Monat an die Eltern weitergegeben werden. Deshalb muss die Gebührenordnung geändert werden.
Der Blick auf den Mühlstettener Kindergarten - hier hat der Träger angekündigt, die Förderung nicht an die Eltern weiterzugeben - sollte für die Gemeinde Röttenbach bei den Kindergartengebühren des "Haus für Kinder" nicht ausschlaggebend sein. Die Verwendung der Förderung muss der Mühlstettener Träger den Eltern seiner Kindergartenkinder erklären.
Die Gemeinde Röttenbach ist Träger des "Haus für Kinder", ich sehe keine Notwendigkeit, die Gebühren für die Eltern "unterm Strich" um 50€ pro Monat zu erhöhen.
Eine Änderung der Gebührenordnung des Kindergartens stand nicht auf der Tagesordnung, deshalb konnte darüber nicht abgestimmt werden. Es wird eine Sitzung des Ausschusses für Kinder, Familien und Senioren geben. Dort wird das Thema dann behandelt.
15.10.2026
Richard Fleischer
Gemeinderat