Bebauungsplan Nr. 22 "Breitenloher Straße West", Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Der vom Planungsbüro Projekt4, Nürnberg ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Breitenloher Straße West“ wird in der vorliegenden Fassung vom 14.04.2025 wird gebilligt.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, deren Aufgaben durch die Planung berührt werden, sind nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Breitenloher Straße West“ ist nach § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen und öffentlich auszulegen.