Bebauungsplan Nr. 22 "Breitenloher Straße West", Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Auszug FNP

Beschluss:

  1. Der vom Planungsbüro Projekt4, Nürnberg ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Breitenloher Straße West“ wird in der vorliegenden Fassung vom 14.04.2025 wird gebilligt.
  2. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, deren Aufgaben durch die Planung berührt werden, sind nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Breitenloher Straße West“ ist nach § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen und öffentlich auszulegen.

Im Nordwesten des Ortsteils Mühlstetten soll eine ca. 0,8 ha große, als Grünland und bereits zu Wohnzwecken genutzte Fläche als Allgemeines Wohngebiet bereitgestellt werden. Der Flächenanteil der bereits für Bauzwecke genutzten Flächen beträgt ca. 3.200m². Im Süden Norden und Osten grenzt das Baugebiet an die bestehende Bebauung der Ortslage an. Nach Westen begrenzen Waldflächen den Geltungsbereich. Bedingt durch eine gesteigerte Nachfrage nach Bauland aus dem Gemeindegebiet hat der Gemeinderat von Röttenbach deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen. Die Neuausweisung orientiert am kurz- bis mittelfristigen Bedarf an Bauland in Röttenbach und entwickelt sich teilweise aus dem Flächennutzungsplan. Es sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine wertvollen Lebensräume betroffen allerdings wird die Funktion der Fläche in Bezug auf Tier und Pflanzenarten zumindest zeitweise beeinträchtigt. Durch Festsetzungen zur Vermeidung und zur Minimierung von Beeinträchtigung auf das Orts- und Landschaftsbild auf ein Mindestmaß reduziert. Das Monitoring sieht weiter eine Prüfung der festgelegten Maßnahmen der Pflanzungen vor.